AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AktiVita AG

Wichtigsten zusammen gefasst:

1) Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen gekündigt wird. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhöht sich der wöchentliche Beitrag um 0,45 €, anschließend alle 12 Monate. Nach Erstlaufzeit kann der Mitgliedsbeitrag durch eine neue Laufzeit optimiert werden.

3) Der angegebene wöchentliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Montag für zwei Wochen im Voraus zahlungsfällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 9 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

4) Ein Recht auf außerordentliche Kündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsel besteht nicht.

5) Eine krankheitsbedingte Auszeit ab 2 Wochen muss durch ein schriftliches Attest oder einen OP-Nachweis belegt werden. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich daraufhin um die genommene Auszeit.

6) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

7) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

8) Das 14-tägige Rücktrittsrecht greift nur, wenn der Vertrag nicht vor Ort (über die Homepage, per Mail oder am Infostand in einer Einkaufspassage etc.) abgeschlossen wurde.
Wenn der Vertrag vor Ort abgeschlossen wird, ist der Vertrag bei volljährigen Personen sofort gültig. (Wiederruf ausgeschlossen)

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der AktiVita AG so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der AktiVita AG abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer AktiVita AG betriebenen Fitnessstudios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

1.3. Mitgliedsbändchen
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss ein Mitgliedsbändchen, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Zutritt nur mit Mitgliederbändchen
Durch das Mitgliedsbändchen erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des Mitgliedsbändchen ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.

2.4. Hausordnung
Die AktiVita AG ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Weitere Details stehen auf der Rückseite der Mitgliedschaft.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Mitgliedsbändchen
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedbändchens zu sorgen. Einen Verlust des Bandes hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Bandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung des Mitgliedsbändchen / Ersatz-Bändchen
Für die Ausstellung des Mitgliedsbändchen bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung des Bändchen bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr für das Ersatzbändchen fällig. Das alte Bändchen verliert mit der Aktivierung des Ersatzbändchen ihre Gültigkeit.

3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der AktiVita AG bei Vertragsschluss eine aktuelle EMail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der AktiVita AG (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der AktiVita AG unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbändchen Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der AktiVita AG ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsbändchen ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass das Bändchen nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der AktiVita AG ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der AktiVita AG gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die AktiVita AG vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des des vereinbarten Zeitraumes des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche oder monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, wiederkehrend alle 6 Monate abgebucht.

4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung
4.2.1 für die Mitgliedschaften der AktiVita AG gilt:
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein Staffelbeitrag vereinbart, kann die AktiVita AG den wöchentlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 0,45 € inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der AktiVita AG frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der AktiVita AG unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der AktiVita AG dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.

4.2.2 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt. Das Preisanpassungsrecht nach Nr. 4.3 dieser AGB bleibt von der Vereinbarung von Staffelbeiträgen ebenfalls unberührt.

4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die AktiVita AG berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die AktiVita AG wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.3.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. Startgebühr) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der AktiVita AG hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.5 Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die AktiVita AG sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der AktiVita AG fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Ist nichts angegeben, so kann Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.

5.2.2. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen wöchentlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der AktiVita AG nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

5.2.3. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder AktiVita AG zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen..

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich, per Brief an die AktiVita AG (an das jeweilige Studio) oder per E-Mail erfolgen.

6. HAFTUNG DER AktiVita AG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die AktiVita AG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der AktiVita AG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der AktiVita AG.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Änderungen dieser AGB
Die AktiVita AG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die AktiVita AG wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.3. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

Probetraining vereinbaren Bad Soden-Salmünster Bad Orb Wächtersbach

Sie werden zu Google Maps weitergeleitet.

Bad Soden-Salmünster Bad Orb Wächtersbach Abbrechen